Wertrecht-Anleihe

Wertrecht-Anleihe
Wertschriften-Anleihe; stücklose  Anleihe des Bundes und seiner Sondervermögen; 1972 erstmalig emittiert. Der gesamte Anleihebetrag wird bei den W.-A. auf den Namen einer  Wertpapiersammelbank im Bundesschuldbuch eingetragen; entsprechend auch als Bucheffekten bezeichnet. Die entstandene Sammelschuldbuchforderung bildet die Grundlage für den Wertpapiergiroverkehr. Durch Übertragung von Anteilen an der Sammelschuldbuchforderung werden Einzelrechte aus der W.-A. gehandelt. Der Anleger erhält üblichen Depotauszug von seiner Bank, der seinen Miteigentumsanteil am Girosammelbestand ausweist. Für den Anleger entfällt die Möglichkeit des Erwerbs im Rahmen des  Tafelgeschäfts und die private Aufbewahrung,  Wertrechte.
- Notierung: Sie sind in den Kursblättern bes. gekennzeichnet.
- Kosten: Ihre Ausgabe ist für den Emittenten mit geringeren Kosten verbunden.

Lexikon der Economics. 2013.

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