- Wertrecht-Anleihe
- Wertschriften-Anleihe; stücklose ⇡ Anleihe des Bundes und seiner Sondervermögen; 1972 erstmalig emittiert. Der gesamte Anleihebetrag wird bei den W.-A. auf den Namen einer ⇡ Wertpapiersammelbank im Bundesschuldbuch eingetragen; entsprechend auch als Bucheffekten bezeichnet. Die entstandene Sammelschuldbuchforderung bildet die Grundlage für den Wertpapiergiroverkehr. Durch Übertragung von Anteilen an der Sammelschuldbuchforderung werden Einzelrechte aus der W.-A. gehandelt. Der Anleger erhält üblichen Depotauszug von seiner Bank, der seinen Miteigentumsanteil am Girosammelbestand ausweist. Für den Anleger entfällt die Möglichkeit des Erwerbs im Rahmen des ⇡ Tafelgeschäfts und die private Aufbewahrung, ⇡ Wertrechte.- Notierung: Sie sind in den Kursblättern bes. gekennzeichnet.- Kosten: Ihre Ausgabe ist für den Emittenten mit geringeren Kosten verbunden.
Lexikon der Economics. 2013.